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Praktikum

Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen

 

Die  Schülerinnen  und  Schüler  der  mittleren und  höheren  kaufmännischen  Schulen  (Handelsakademie,  Handelsschule,  Aufbaulehrgang  an  Handelsakademien)  müssen  nach  den Bestimmungen der Lehrpläne 2014 ein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen oder in einer Organisation absolvieren. Dieses dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichts-gegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Neben fachlichen sollen soziale und personale Kompetenzen aufgebaut bzw. gestärkt und die Praktikumszeit für den Aufbau von beruflichen Netzwerken genutzt werden.


Allgemeine Merkmale des Pflichtpraktikums:

  • Es ist in der Regel als Arbeitsverhältnis ausgestaltet;
  • findet in einem Unternehmen oder in einer Organisation,
  • in der unterrichtsfreien Zeit,
  • im In-oder Ausland statt und
  • hat facheinschlägig zu  sein,  wobei  die  Facheinschlägigkeit  in  der  Handelsschule weit zu fassen ist,
  • das Finden eines entsprechenden Praktikumsplatzes obliegt der Schülerin bzw. dem Schüler in Eigenverantwortung.


Zielsetzung des Pflichtpraktikums:

  • Ergänzung  und  Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Einsicht in soziale Beziehungen
  • Einsicht in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge
  • Einblick in die Arbeitswelt
  • Aufbau sozialer und personaler Kompetenzen
  • Vertiefung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts
  • Aufbau von beruflichen Netzwerken zur Erleichterung des späteren Berufseinstiegs


Zeitraum und Zeitdauer des Pflichtpraktikums:

  • Handelsakademie  300  Arbeitsstunden, in  der  Handelsschule,  im  Aufbaulehrgang  an Handelsakademien  und  im  Kolleg  (Tagesform)  jeweils  150  Arbeitsstunden (eine  Arbeitsstunde umfasst 60 Minuten);
  • möglichst vor Abschluss der lehrplanmäßig letzten Schulstufe;
  • sinnvollerweise  in  der  Handelsakademie  nach  dem  II.  Jahrgang  und/oder  III. Jahr-gang, in der Handelsschule nach der 2. Klasse, im Aufbaulehrgang nach dem I. Jahrgang;
  • möglichst in den Hauptferien;
  • bei Bedarf in mehreren Tranchen von zumindest einwöchiger Dauer möglich;
  • schulbezogene  Veranstaltungen gemäß  §  13a  des  Schulunterrichtsgesetzes  sind  im Ausmaß der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit auf die vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums anzurechnen, wenn sie die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfül-len.BMB, Leitfaden für das Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen Abteilung II/3 Seite 3

 

Arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Stellung des Pflichtpraktikums:

  • In der Regel liegt ein Arbeitsverhältnis mit Entlohnung nach dem Kollektivvertrag vor.
  • Sind  Merkmale  eines  Arbeitsverhältnisses  (Weisungsgebundenheit,  persönliche  Arbeitspflicht, Eingliederung in den Arbeitsprozess, vorgegebene Aufgaben und Zeiten) überwiegend  erfüllt,  besteht das Recht  auf  ein  entsprechendes  Entgelt  und  es  entsteht Sozialversicherungspflicht und gegebenenfalls auch Lohnsteuerpflicht.
  • Schülerinnen  und  Schüler,  die  in  Österreich  nicht  arbeiten  dürfen,  benötigen  für  ein Pflichtpraktikum  keine  Beschäftigungsbewilligung,  es  sind  aber  die  entsprechenden Meldeverpflichtungen zu beachten.
  • Nur  in  Ausnahmefällen  (von  der  Schulleitung genau  zu  prüfen) können Praktika,  die kein  Arbeitsverhältnis  darstellen,  angerechnet  werden.  Ist kein  Arbeitsverhältnis  gegeben  sind  die  Schülerinnen  und  Schüler  durch  die  Schülerunfallversicherung  versichert.
  • Schülerinnen  und  Schülern,  die  während  ihres  Schulbesuches  in  einem  aufrechten Arbeitsverhältnis stehen (z. B. eine (geringfügige) Nebenbeschäftigung in einem Unternehmen bzw. einer Organisationausüben), wird dieses, wenn es den Erfordernissen des Pflichtpraktikums entspricht, auf diesesangerechnet.


Betreuung und Verwaltung des Pflichtpraktikums:

Die Vor-und Nachbereitung des Pflichtpraktikums erfolgt lehrplanmäßig in den Unterrichtsgegenständen  „Business  Behaviour“  (Handelsakademie,  Aufbaulehrgang  an Handelsakademien), „Kundenorientierung und Verkauf“ sowie „Betriebswirtschaftliche Übungen  einschließlich  Übungsfirma,  Projektmanagement und Projektarbeit“ (Handelsschule). Sie umfasst insbesondere

  • das Führen einer Übersicht über die bereits absolvierten Praxiszeiten;
  • die Erinnerung bzw. Motivation, wenn Praxiszeiten fehlen;
  • den Kontakt mit den Unternehmen (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, zu halten;
  • die  Unterstützung  der  Schülerinnen  und  Schüler  bei der Erstellung  der  entsprechenden Aufzeichnungen (Praktikumsportfolio).
     

Die administrative Verwaltung des Praktikums wird durch die Klassenvorständin bzw. den Klassenvorstand durchgeführt und in „Sokrates BUND“ eingegeben oder in einer anderen schulautonom gewählten Form durchgeführt.

Am  Ende  des  Praktikums/Nach  dem  Praktikum  hat  die  Schülerin/der  Schüler eine Bestätigung  des  Unternehmens  einzuholen  (Arbeitsbestätigung  mit  kurzer  Beschreibung der Tätigkeit).

 

Checkliste zur Vorbereitung des Praktikums

 

Möglichst frühzeitige Vorinformation der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, z. B.

  • im Rahmen der Erstinformation in den Vorschulen durch die Bildungsberatung,
  • bei der Anmeldung an der Schule,
  • beim Aufnahmegespräch,
  • im  Rahmen  des  Elternabends  im  I.  Jahrgang  der  Handelsakademie bzw.  in  der 1.Klasse der Handelsschule.
  • Informationen betreffend  Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsgespräch erhalten die Schülerinnen und Schüler in folgenden Unterrichtsgegenständen


Handelsschule:

  • Officemanagement und angewandte Informatik
  • Deutsch
  • Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit


Handelsakademie:

  • Business Behaviour
  • Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
  • Betriebswirtschaft
  • Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies
  • Officemanagement und angewandte Informatik


Aufbaulehrgang:

  • Business Behaviour
  • Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

 

Angeleitete Vorbereitung und Organisation des Pflichtpraktikums (in Business Behaviour bzw. in Kundenorientierung und Verkauf)

  • Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
  • Zeitmanagement
  • Einführung in die Dokumentation durch ein Portfolio


Information  über die Rahmenbedingungen des Pflichtpraktikums

  • Arbeitsverhältnis mit Entgeltanspruch
  • facheinschlägige Tätigkeit (im Zweifelsfall vor Absolvierung des Praktikums Abklärung mit der Schulleitung, ob eine Tätigkeit facheinschlägig ist)
  • zusammenhängende Tranchen von zumindest jeweils einer Woche

 

Information    über  allfällige  Unterstützungsmöglichkeiten  der  Schule  bei  der  Kontaktaufnahme mit Wirtschaftsbetrieben (z.B. Kooperationen, Praktikums-Pool)
 

(eventuell) Nennung  einer  Ansprechpartnerin/eines  Ansprechpartners  bei  der  örtlichen Arbeiterkammer

 

Checkliste während der Dauer des Praktikums

 

  • Führen einer Übersicht über die bereits absolvierten Praxiszeiten durch die entsprechende  Lehrkraft  (Business  Behaviour,  Kundenorientierung  und  Verkauf  bzw. Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit)
  • Kontaktaufnahme  mit  den  Unternehmen  (Praxisstätten),  in  denen  die  Schülerinnen  und Schüler ihre Praxis ableisten

 

Checkliste nach dem Praktikum

 

  • (eventuell) Feedback beim Unternehmen einholen
  • Besprechung der Praktika in den entsprechenden Unterrichtsfächern
  • Dokumentation allfälliger Problemfälle und Rücksprache bei dem jeweiligen Unternehen (Evaluation)
  • Unterstützung bei der Erstellung des Praktikumsportfolios
  • Arbeitsbestätigung mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit von der Schülerin/dem Schüler einholen
  • Erfassung der Praktikumszeiten in der Schulverwaltungssoftware „Sokrates BUND“
  • Hinweis auf die Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung

 

 

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